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Die Verwendbarkeit der KS-Flachstürze und KS-Fertigteilstürze (FTS) ist im Sinne der Landesbauordnung mit den durch das Deutsche Institut für Bautechnik Berlin (DIBt) erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nachgewiesen. Die Bestätigung der Übereinstimmung der Zuggurte bzw. der KS-Fertigteilstürze (FTS) mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen erfolgt im Rahmen eines Übereinstimmungs- verfahrens. Der Nachweis der Übereinstimmung mit den baurechtlichen Anforderungen erfolgt für jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch eine hierfür anerkannte Zertifizierungs- und Überwachungsstelle. In jedem Herstellwerk der Zuggurte und KS-Fertigteilstürze (FTS) erfolgt im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle eine kontinuierliche Überwachung und Kontrolle der Ausgangsstoffe (KS-Formsteine, Beton, Betonstahl), der Herstellung der Zuggurte bzw. Stürze sowie der fertigen Endprodukte. |
Die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellwerkes wird dann regelmäßig durch eine Fremdüberwachung überprüft, mindestens jedoch zweimal jährlich (Grundlage: DIN 18 200: 2000-05). Zusätzlich werden von der fremdüberwachenden Stelle Stichproben entnommen, an denen die Anforderungen an die Eigenschaften der KS-Formsteine bzw. KS-Planelemente, des Füllbetons und der Endprodukte überprüft werden. Wird bei KS-Fertigteilstürzen (FTS) ein spezieller Mörtel verwendet, werden zusätzlich dessen Eigenschaftswerte im Rahmen der WPK und der Fremdüberwachung überprüft.
Durch das Übereinstimmungsverfahren wird die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen überprüft und zertifiziert, und jedes Herstellwerk kann die gleichbleibende Qualität der Sturzprodukte zusichern. Qualitätssicherung schafft Vertrauen und trägt maßgeblich zur Kundenzufriedenheit bei. |