| Jede Liefereinheit der KS-Flachstürze ist entsprechend der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-17.1-978 für die Verwendung in unterschiedlichen Einsatzbereichen mit einem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet. Die Kennzeichnung enthält Angaben zur Typenbezeichnung, Zulassungsgegenstand, Zulassungsnummer und Hersteller bzw. Herstellwerk. Die Typenbezeichnung ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der Stürze hinsichtlich Anzahl und Durchmesser der Bewehrung, Betonüberdeckung und Betonfestigkeitsklasse. | Durch die Kennzeichnungspflicht des Herstellers wird die Einhaltung der geforderten Eigenschaftswerte dokumentiert. Die Angabe der Typenbezeichnung verhindert eine Verwechslung auf der Baustelle. Nachstehend ein Beispiel für die Kennzeichnung eines KS-Flachsturzes. |
