Bauphysik

Nach DIN 1053-1: 1996-11 sollen Außenwände so ausgeführt werden, dass sie Schlagregenbeanspruchungen standhalten. Diese Forderung gilt auch für KS-Stürze, die unmittelbar der Witterung ausgesetzt sind (Expositionsklasse XC4). Aus diesem Grund wird der Witterungsschutz von KS-Flachstürzen im Außensichtmauerwerk durch die Verwendung von frostwiderstandsfähigen KS-Formsteinen im Zuggurt und KS-Vormauersteinen oder KS-Verblendern nach DIN V 106: 2005-10 in der Übermauerung sichergestellt. Für Zuggurte und deren Übermauerung sowie für KS-Fertigteilstürze (FTS) in Wänden der Expositionsklasse XC1 gibt es diese Anforderung an die Frostwiderstandsfähigkeit nicht. In schall- und wärmeschutztechnischer Hinsicht verhalten sich KS-Flachstürze wie tragendes Mauerwerk aus Kalksandsteinen. Es gelten die Normen DIN 4109 und DIN 4108-4.


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